Beschluss des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan über die Abschaffung der COVID-19-Passanforderungen.
Ab dem 28. März 2023 müssen ausländische Staatsbürger, andere ausländische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in diesen Ländern und Personen ohne Staatsbürgerschaft bei der Einreise in die Republik Aserbaidschan keinen gültigen COVID-19-Pass mehr vorlegen. Die COVID-19-Passpflicht wird auch für den Besuch von Restaurants, Einkaufszentren, Hotels, öffentlichen Bereichen, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Orten abgeschafft, an denen zuvor die COVID-19-Passpflicht galt.
Durch den Beschluss des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan vom 23. Juli 2023 wurden die besonderen Quarantänemaßnahmen bis zum 2. Oktober 2023 verlängert.